QualitätsHandBuch

der GIB-Stiftung und des GIB e.V.

ÜBER DAS QHB

Über das QHB

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungen

Hinweise Nutzung des QHB

Hinweise Nutzung QHB

Autor/en:
K. Hölzer, B. Römer
gültig seit:
14.12.2006
aktualisiert am:
11.06.2018

Hinweise zur Nutzung des Qualitätshandbuchs

Präambel

Mit diesen Hinweisen wird den Mitarbeitern der Umgang mit dem Qualitätshandbuch (QHB) erleichtert, indem die wichtigsten Begriffe der verwendeten Dokumente und deren Aufbau erklärt werden.
Dieses QHB vereinheitlicht wesentliche Handlungsabläufe, Vorgehensweisen und Strukturen in allen Bereichen des Unternehmens.
Neben den umfangreichen Dokumenten in diesem QHB gibt es für wichtige Details im Arbeitsablauf von der Geschäftsführung Vorgaben, "Beschlüsse" genannt, die für die Mitarbeiter dieselbe Verbindlichkeit haben, wie die Dokumente des QHB (siehe "P:\A GIB e.V\7 Verein\Leitungsrunden\Beschlüsse LR\Beschlüsse LR seit Jan08.doc").

Im operativen Geschäft gibt es immer wieder punktuelle Vorgänge, die nicht im QHB behandelt werden, aber dennoch von - auch arbeitsrechtlicher – Bedeutung sein können. Entsprechende Anweisungen der WL, WGL und AfbL werden zur sprachlichen Klarheit und Abgrenzung der unternehmensweit geltenden Verfahrensanweisungen "Vorgaben" genannt. Diese Vorgaben haben eine gleiche Verbindlichkeit wie die Verfahrensanweisungen. Vorgaben, die von den GL gemacht werden, sind von der WL gegenzuzeichnen.

1. Dokumente

Grundlagentext:

Ein Grundlagentext führt in eine Thematik ein, beschreibt grundlegende Standpunkte dazu und hat informierenden Charakter.

Anleitung (AL):

Eine Anleitung ist eine Empfehlung. Dies bedeutet, dass es gewisse Handlungsspielräume gibt, denen jedoch inhaltlich fundierte Gesichtspunkte zugrunde liegen müssen.

Verfahrensanweisung (VA):

Mit einer Verfahrensanweisung wird die Vorgehensweise bei der Durchführung von Tätigkeiten und Handlungsabläufen vorgeschrieben. Sie hat verbindlichen Charakter. Nichteinhaltung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Formblatt (FB)

Ein Formblatt ist ein auszufüllendes Dokument (z. B. Bewohner-Dokumentationssystem, Verträge, Inventarliste etc.), das häufig als Anlage zu einer Anleitung oder Verfahrensanweisung gehört.

Mitgeltende Unterlage (MU):

Mitgeltende Unterlagen, wie z. B. Gesetzestexte, Checklisten, Ablaufdiagramme etc. gehören in der Regelals Anlage zu einer Anleitung oder Verfahrensanweisung und haben informierenden Charakter.

2. Aufbau

Die Online-Fassung des Qualitätshandbuchs ist geringfügig abweichend von der auf dem GIB-internen Servern abgelegten Fassung. 

Die hier vorgestellte Ausgabe des QHB orientiert sich an den Möglichkeiten des Internets. 
Die vier Hauptbereiche werden über das über das oben befindliche Menü aufgerufen. Im Dropdown finden sich die ersten dazugehörigen Themenbereiche. Ruft man ein Thema auf, werden weitere Gliederungspunkt in einer Liste im linken Bereich - bei Mobilgeräten und kleinen Bildschirmen im oberen Bereich - des Screens aufgelistet. 

Die hier vorgelegten Dokumente sind einheitlich nach folgendem Muster aufgebaut:

Kopfzeile: 

Dokument  
Autor/en  
 

Gültig seit: dd.mm.yyyy

  Aktualisiert am: dd.mm.yyyy

 

Dokument: Nummer des Dokumentes gemäß Gliederung im Inhaltsverzeichnis

Im FB oder in der MU wird eintragen: Nummer des Hauptdokumentes – Bezeichnung der Anlage und laufende Nummer>

Beispiel:
1.5.3 - FB 01 / 1.5.3 – FB 02 usw.
1.5.3. - MU 01 / 1.5.3 – MU 02 usw.

Ausnahmen bilden Formblätter, in denen aus inhaltlichen / organisatorischen Gründen auf die gesamte Fußzeile verzichtet wird, wie z. B. im Bewohner-Dokumentationssystem oder den Arbeitsverträgen etc.

Autor/en: Der/die Verfasser des Dokumentes
gültig seit: Datum des Inkrafttretens
aktualisiert am: Datum der letzten Überarbeitung

Wird im Rahmen einer turnusmäßigen inhaltlichen Überprüfung eines Dokuments keine Aktualisierung vorgenommen, so bleibt das Datum der letzten Aktualisierung bestehen. Das Kontrolldatum wird mit einem Häkchen gekennzeichnet.

Inhalt:

Anleitung / Verfahrensanweisung zum …

Präambel

Text mit Begründung, weshalb es dieses Dokument gibt

  1. Überschrift
    Text
  2. Überschrift
    Text

fakultativ:
 Anlage/n: zum Beispiel
FB 01   Name des Formblatts
FB 02   usw.
MU 01  Name der mitgeltenden Unterlage
MU 02  usw.

Die Original-Fassung dieses QHBs ist auf dem zentralen Server abgelegt. Auf jedem GIB-Desktop ist ein Icon QHB-GIB installiert, über den das Inhaltsverzeichnis zugänglich ist.

3. Begrifflichkeiten

Wir verwenden in diesem QHB eine unternehmenseinheitliche Nomenklatur:

Generell sprechen wir von den Menschen, die wegen ihrer Betreuungsbedürftigkeit bei uns leben, von 'Betreuten'. Wenn sich Sachverhalte spezifisch auf den Wohnbereich beziehen, sprechen wir von 'Bewohnern', im Arbeitsförderbereich von 'Beschäftigten'.

Wenn wir von 'Mitarbeitern' sprechen, sind sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens gemeint. Die Mitarbeiter, die den Betreuten im Wohn- und Arbeitsförderbereich tagtäglich die erforderliche Unterstützung geben, machen rund 90 % aller Mitarbeiter aus. Ihre Arbeit ist von besonderer Bedeutung. Sie werden in den jeweiligen speziellen Zusammenhängen 'Betreuungsmitarbeiter' genannt.

In Abgrenzung zur Pädagogik (von griechisch Pais = Kind) sprechen wir bei erwachsenen Menschen mit Behinderungen von Andragogik/andragogisch. Mit diesem sehr alten Begriff wollen wir deutlich machen, dass wir Erziehung in diesem Kontext für unangemessen halten. Im Griechischen hat Andragogik im übertragenen Sinne die Bedeutung von Menschenführung. Schon früh fand er in der Erwachsenenbildung Anwendung. Ab den 1980er Jahren wurde er insbesondere von Herrn Prof. Dr. Martin Th. Hahn in Deutschland im Bereich der Menschen mit Intelligenzminderung eingeführt.

Im allgemeinen Zeitgeist wird seit einigen Jahren der Begriff 'Inklusion' verwendet, um zum Ausdruck zu bringen, dass einzelne Teilgruppen in die Gesellschaft aufzunehmen sind. Da in seiner etymologischen Bedeutung dieser Begriff vom lateinischen Wort 'includere = einschließen' abgeleitet ist, verwenden wir diesen Begriff nicht. Es ist nicht unser Anliegen, Menschen in unsere Gesellschaft einzuschließen, sondern diese so zu gestalten, dass alle Menschen mit all ihren Besonderheiten in dieser Gesellschaft einen Ort zum Leben finden. Dies drückt der Begriff 'Integration', vom lateinischen 'integrare = aufnehmen, ergänzen' sehr viel besser aus. Dies ist der Vorgang, durch bestimmte Maßnahmen bewusst dafür zu sorgen, dass jemand Teil einer Gruppe wird und damit zur Vervollständigung der Einheit Gesellschaft führt.

Zur einfachen Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Qualitätshandbuch bei Begriffen wie Bewohnern, Mitarbeitern etc. grammatikalisch jeweils nur die maskuline Form verwendet.

Gemeint sind selbstverständlich gleichberechtigt alle Geschlechter.